Vertragsrecht

Pacta sunt servanda – Verträge sind zu erfüllen. Dieser für das deutsche Recht bestehende Grundsatz bildet oftmals die Grundlage für Streitigkeiten, wenn der eine Vertragspartner auf die Einhaltung des Vertrages besteht, der andere Vertragspartner jedoch der Auffassung ist, dass etwas anders vereinbart war oder aber Bestandteile des Vertrages unwirksam seien.

Es gilt zwar Vertragsfreiheit, jedoch findet diese Freiheit ihre Grenzen in der Sittenwidrigkeit oder aber der unangemessener Benachteiligung eines Vertragspartners, insbesondere im Zuge der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verbrauchers.

Aber wer liest schon das Kleingedruckte, bevor er einen Vertrag unterschreibt?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Vertrag unterzeichnen sollen, können Sie sich gerne im Vorfeld des Vertragsschlusses an mich wenden. Ich werde für Sie prüfen, ob der Vertrag Nachteile für Sie beinhaltet, damit Ihnen spätere Unannehmlichkeiten und Streitigkeiten nach Möglichkeit erspart bleiben.

Ich berate und unterstütze Sie sowohl bei Streitigkeiten aus Verträgen als auch bei der Gestaltung von Verträgen im Vorfeld der Unterzeichnung und erläutere Ihnen gerne Ihre Rechte bei Vertragsstörungen:

  • Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Minderung ,Rücktritt, Schadenersatz) bei Kaufverträgen und Werkverträgen
  • Darlehensverträge (Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung)
  • Miet-/ und Pachtverträge
  • Arbeitsverträge
  • Eheverträge und Erbverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Leasingverträge