Sozialrecht

Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, durch Leistungen dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger ein menschenwürdiges Leben führen können.

Gerade dieser Grundsatz hat in den zurückliegenden Jahren für erheblichen Zündstoff gesorgt. Zu denken ist an die Einführung des Arbeitslosengeldes II, auch Hartz IV genannt, mit dem die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe vereint wurden.

Seit Einführung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 hat der Gesetzgeber zahlreiche Änderungen vornehmen müssen, da die Gerichte, insbesondere das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht, wiederholt Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärten, zuletzt die Vorschriften zur Regelsatzhöhe. Nachdem der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen hat, sind diese bereits wieder Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht.

Dies zeigt, dass Bürger nicht nur Bescheide in den Händen halten, die für sie ohnehin schwer verständlich sind, sondern dass diese auch rechtswidrig sein können und somit zu geringe Leistungen gewähren.

Schwerpunkte der Prüfung der Bescheide sind zum Beispiel:

  • Höhe der Unterkunftskosten
  • Regelsätze
  • Einkommensanrechnung / Freibeträge
  • Erstattung von Leistungen (Aufhebungs- und Erstattungsbescheide)
  • Sanktionen

Mehr als die Hälfte der bisher von mir geprüften Bescheide erwiesen sich als fehlerhaft und wurden vom JobCenter oder vom Sozialgericht korrigiert, mit der Folge, dass die Mandanten höhere Leistungen erhielten oder aber mehrere hundert Euro nicht zurückzahlen mussten.

Werden zu geringe Leistungen gewährt, so dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, muss oft schnell gehandelt werden. Hierfür besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Eilverfahrens beim Sozialgericht.

Aber auch im Bereich der Erwerbsminderungsrente ist es sinnvoll, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, denn erst im sozialgerichtlichen Verfahren kann erreicht werden, dass der Betroffene von einem neutralem Gutachter untersucht wird und damit die Leiden objektiv festgestellt werden.

Nicht selten ist es dazu erforderlich, umfangreiche gerichtlich einzufordernde Befundunterlagen, Entlassungsberichte nach Rehabilitationsmaßnahmen und Atteste zu sichten, um je nach den vorhandenen Beschwerden, Ansatzpunkte für die erfolgreiche Feststellung der Erwerbsminderung zu finden. Dies gilt ebenso für Verfahren im Schwerbehindertenrecht.

Ganz gleich ob Antragstellung, Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren - ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Sozialrecht stets zur Seite, damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Dies gilt für die Bereiche Arbeitslosengeld und Grundsicherung ebenso wie für Rente, Rente wegen Erwerbsminderung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Grad der Behinderung.